European Accessibility Act / BFSG — verpflichtend seit 28. Juni 2025

Erfüllt Ihre Website das Barrierefreiheitsgesetz?

Automatischer WCAG 2.1 / EN 301 549-Scan, priorisierte Maßnahmenliste, Entwurf der Barrierefreiheitserklärung und ein Maßnahmenplan — im Portal, automatisch wiederholt.

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Gilt das für Sie?

Das BFSG/EAA gilt für Unternehmen mit 10+ Mitarbeitenden oder über €2 Mio. Umsatz, die digitale Dienste für Verbraucher anbieten: Onlineshops, SaaS, Banken, Telekom, E-Books. Sie müssen Ihren Stand der Barrierefreiheit nachweisen können.

So funktioniert's

1

Website hinzufügen

Geben Sie Ihre URL im Portal ein. Keine Gespräche, keine Angebote.

2

Wir scannen

Unser Scanner durchläuft Ihre Seiten und prüft sie nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549.

3

Dossier + erneute Scans

Bericht, Erklärung und Maßnahmenplan als PDF — plus automatische erneute Scans je nach Plan.

Ein automatisierter Scan findet einen großen Teil der Barrieren, aber nicht alle WCAG-Kriterien sind automatisch prüfbar. Dies ist ein Audit mit Maßnahmenplan — keine Rechtsberatung und keine Garantie für die Einhaltung des BFSG/EAA.